Gerade habe ich folgenden Schrieb vom Petitionsausschuss erhalten (Tippfehler sind von mir, er kam auf totem Baum):
Sehr geehrter Herr Krohlas,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.
Dazu teile ich mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht wird. Zu Ihrem Anliegen nehme ich wie folgt Stellung:
Der Handel mit gefälschten Produkten hat sich in den letzten jahren weltweit zu einem ernst zu nehmenden Problem entwickelt. Mit dem geplanten internationalen Handelsabkommen gegen Produktpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) soll ein sicherer und effizienter rechtlicher Rahmen für die internationale Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie geschaffen werden.
Über das Abkommen verhandeln seit 2008 die Europäische Union, Australien, Japan, Kanada, die Republik Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. Es haben bisher sechs Verhandlungsrunden stattgefunden. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben der Kommission der Europäischen Union sowie der jeweiligen Ratspräsidentschaft ein Mandat für die Verhandlungen erteilt. Die Bundesregierung nimmt in der im Verhandlungsmandat vorgesehenen Form auf die Verhandlungsposition der Kommission Einfluss. Sie hat zudem als Beobachter an den bisherigen Verhandlungsrunden teilgenommen.
Die noch vorläufigen Verhandlungsdokumente werden - wie auch sonst bei Verhandlungen zu Handelsabkommen üblich - von der Europäischen Union nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Europäische Kommission informiert die Öffentlichkeit über den Fortgang der Verhandlungen auf ihrer Webseite. Sie aht am 23. Juni 2008 und am 28. April 2009 Anhörungen der beteiligten Kreise durchgeführt.
Die Bundesregierung kommt ihrer Unterrichtspflicht nach § 4 i.V.m § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) nach. Der Deutsche Budnestag wird darüber hinaus nach § 4 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 EUZBBG durch die Berichte der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei der Europäischen Union über die Sitzungen des Ausschusses für Handelspolitik nach Art. 207 Abs. 3 UAbs. 3 AEUV informiert. Die Bundesregierung ist hierbei verpflichtet, sich an die von den Verhandlungspartnern vereinbarte Vertraulichkeit der Verhandlungsdokumente zu halten.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung während der noch andauernden Verhandlungen Medienberichte zu ACTA kommentieren wird. Im Hinblick auf die Verhandlungen dringt Deutschland darauf, dass die Ergebnisse nicht zu einem Änderungsbedarf bei bestehenden europarechtlichen Festlegungen zur Durchsetzun von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Welt führen werden. Diese Zielrichtung wird von den anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission geteilt. Beim derzeitigen Verhandlungsstand ist nicht davon auszugehen, dass die Regelungen der E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) zur Verantwortlichkeit der Internet-Vermittler wie Access-, Caching- und Hosting-Anbieter, die in Deutschland im Telemediengesetz umgesetzt sind, durch ACTA beeinträchtigt werden. Die Bundesregierung lehnt darüber hinaus Internetsperren bei möglichen Urheberrechtsverletzungen als falschen Weg zur Bekämpfung dieser Verstöße ab und wird sich für diese Position, falls nötig, auch in den Verhandlungen zu ACTA einsetzen.
Anhang: Drucksache 17/186, eine kleine Anfrage einiger LINKE-Abgeordneten zum Verhandlungsstand bei ACTA, vom 10.12.2009.
Meine Meinung:
Es wurde kein Stück darauf eingegangen, dass Deutschland eines der wenigen Länder ist, die sich gegen eine Offenlegung ausgesrochen haben. Stattdessen wird auch die Vertraulichkeit der Verhandlungen hingewisen. Hier haben wir einen Kreisschluss: denn Deutschland selbst ist zu weiten Teilen für diese Vertraulichkeit verantwortlich! Die Ablehnungsbegründung ist damit in meinen Augen wertlos.