Meine bereits erwähnte Petition zur Offenlegung von ACTA wurde angenommen. Eigentlich ein Grund zum Jubeln. Und: das eigentliche Ziel der Petition wurde auch erreicht. zusammen wäre das ein Grund für eine wilde Party. Doch Feierlaune will nicht so ganz aufkommen. Und das aus zwei Gründen:
- wegen dem Timing der beiden Veröffentlichungen: der gleiche Tag kann einfach kein Zufall sein und
- weil sich sämtliche Befürchtungen bezüglich ACTA im veröffentlichten Text bestätigt haben.
Den ersten Punkt möchte ich hier begründen.
Ich habe die Petition am 31.1.2010 eingereicht. Mehrmals habe ich beim Petitionsausschuss angerufen, um zu verhindern, dass sie wegen möglicher Formfehler oder ähnlichem nicht zugelassen wird. Abgelehnt (!) wurde sie am 9.3.2010, ohne dass ich die Möglichkeit hatte irgendwas an ihr zu ändern. Die "Begründung" habe ich hier auf meinem Blog
veröffentlicht. Noch am gleichen Tag habe ich eine leicht überarbeitete Variante erneut eingesendet: die Änderungen waren im Wesentlichen rein redaktioneller Art, um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Diese wurde schließlich am gleichen Tag wie die ACTA-Dokumente freigegeben. Interessanterweise wusste ich über Nachfragen von
Jörg Tauss schon vorher, dass eine zu meiner ersten Petition "sehr ähnliche" "bald" freigeschaltet werden würde... Kann da dieses Timing noch ein Zufall sein?
Was bedeutet dies? Nun, zuallererst wird die Petition kaum mediale Aufmerksamkeit erhalten. Denn wer zeichnet schon eine Aufforderung mit, die bereits erfüllt ist? Das heißt aber auch: das Thema ACTA wird weiter nur in Expertenkreisen diskutiert werden. Und hier sind wir uns schon lange einig, die breite Masse hingegen weiß noch nicht einmal, dass ACTA existiert.
Ich habe am Tag der Freischaltung auch gleich eine Petition zur Ablehnung von ACTA durch die Bundesregierung eingereicht. Kurz und knapp, auf das absolute Minimum beschränkt, sodass eine Prüfung eine Sache von Minuten sein sollte. Wollen wir schätzen wie viele Monate es diesmal dauert?
Petition 11518:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Bundesregierung dazu aufzufordern, das Anti-Piraterieabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) und weitere Verhandlungen diesbezüglich (auch auf EU-Ebene) abzulehnen.
Begründung:
Die im ACTA-Abkommen vorgeschlagenen Maßnahmen wie Internetfilter sind als unverhältnismäßig und unwirksam abzulehnen. Dazu besitzen sie ein enormes Missbrauchspotential.
Zum Schluss mein Aufruf: zeichnet
die Petition zur Offenlegung von ACTA trotzdem mit! So zeigen wir, dass die Offenlegung ein richtiger Schritt war und dass sich derartige Themen nicht unter den Tisch kehren lassen. Bereits jetzt ist sie eine richtig gut laufende Petition: über 300 Mitzeichner an einem Tag sind schon relativ selten.